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Riester-Rente und Altersvorsorgedepot

Änderungen bei der Altersvorsorge ab 2027

Das Altersvorsorgereformgesetz bringt ab dem 1. Januar 2027 Veränderungen für die private Altersvorsorge.Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bei Union Investment gilt dabei ein klares Versprechen: Ihre Förderung und Beitragsgarantie bleiben bestehen. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot eröffnen sich Ihnen allerdings mehr Möglichkeiten als bisher. Lassen Sie sich jetzt beraten.

Für Riester-Bestandskundinnen und -kunden: Wesentliche Punkte in Kürze 

 

Ihre Förderung bleibt bestehen

Sie erhalten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr und maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro) einzahlen – abzüglich aller Zulagen. Ihr Eigenbetrag muss mindestens 60 Euro betragen.

Ihre Beitragsgarantie gilt weiter

Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Dieses Sicherheitsnetz bleibt bestehen.

Sie müssen nichts tun

Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Es gibt für Sie keinen Handlungsbedarf, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag behalten möchten.

Sie haben die Wahl

Ab 2027 können Sie die neue Förderstruktur nutzen, ohne das Produkt zu wechseln. Oder Sie übertragen Ihr Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot. Beides ist möglich und sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

Was sich mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert – und was nicht

Rund um das Altersvorsorgereformgesetz kursieren viele Meldungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Riester-Bestandskundinnen und -kunden zusammengefasst.

 

Das bleibt gleich

  • Bestandsschutz für Ihren Riester-Vertrag
  • Gewohnte Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage)
  • Garantie Ihrer Beiträge und der staatlichen Zulagen zu Beginn Ihrer Auszahlphase
  • Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge

Das ändert sich 2027

  • Ein Wechsel in die neue Förderstruktur ist jederzeit möglich – aber nicht verpflichtend.
  • Union Investment wird im Rahmen der neuen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, neue Produkte für das Altersvorsorgedepot anbieten. Ein Produktwechsel wird ab 2027 möglich sein. Sobald die Einzelheiten feststehen, werden Union Investment und Ihre Raiffeisenbank DreiFranken eG Sie informieren und zu Ihren Möglichkeiten beraten.
  • Sie erhalten neue Wahlmöglichkeiten für Ihre Auszahlphase.

Kurz gesagt

Die Reform erweitert Ihre Möglichkeiten für die Zukunft. Bestehende Riester-Verträge bleiben dabei vollumfänglich geschützt.

Wann die Riester-Rente besser ist als das Altersvorsorgedepot

Ein konkretes Beispiel

Die Riester-Rente wird mit einkommensabhängigen Zulagen gefördert, das Altersvorsorgedepot beitragsproportional — bis zu einer maximalen Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Welches Modell für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab.

Svenja, 38, alleinerziehend

Svenja verdient 20.000 Euro brutto im Jahr und hat zwei Kinder.

Aufgrund einer Förderquote von 1.292 % ist die Riester-Rente für sie vorteilhafter als das Altersvorsorgedepot. Siehe dazu die folgende Tabelle.

Riester-Rente
PositionBetrag
Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag)60 EUR/Jahr
Grundzulage175 EUR
Kinderzulage (2 x 300 EUR)600 EUR
Gesamtzulage775 EUR
Gesamtbetrag im Depot835 EUR (60 EUR Eigenbeitrag + 775 EUR Zulage)
Förderquote1.292 %
Altersvorsorgedepot (AVD)
PositionBetrag
Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag)120 EUR/Jahr
Grundzulage (50 % auf 120 EUR)60 EUR
Kinderzulage (100 % auf 120 EUR x 2, bis max. 300 EUR pro Kind)240 EUR
Gesamtzulage300 EUR
Gesamtbetrag im Depot420 EUR (120 EUR Eigenbeitrag + 300 EUR Zulage)
Förderquote250 %
  • Wichtig

Die individuelle Fördersituation hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Ihrem Steuersatz und der Höhe Ihrer Eigenbeiträge. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist in dieser Übersicht noch nicht berücksichtigt und kann den Vorteil zusätzlich vergrößern.

Warum sich Ihre Entscheidung für die Riester-Rente gelohnt hat

Beständigkeit als Fundament


Union Investment begleitet 77 Prozent der UniProfiRente-Kundinnen und -Kunden bereits seit mindestens 15 Jahren.2 Ein solcher Anlagehorizont bietet die Möglichkeit, Marktschwankungen auszugleichen und vom langfristigen Wertzuwachs der Märkte zu profitieren. Genau auf diese Beständigkeit setzt Union Investment bei der Strategie für Ihre Altersvorsorge.

 

Positive Wertentwicklung für einen Großteil der Kundinnen und Kunden

Bei 85 Prozent der UniProfiRente-Depots von Union Investment zeigt sich seit ihrer jeweiligen Eröffnung eine positive Wertentwicklung.2 Dieses Ergebnis wurde auch während anspruchsvoller Marktphasen erzielt. Es unterstreicht die Eignung einer langfristig ausgerichteten, fondsbasierten Anlage für die Altersvorsorge.

Das bedeutet:

In der Vergangenheit haben das Zusammenspiel von eigenen Beiträgen und staatlichen Zulagen sowie die Entwicklung der Kapitalmärkte dafür gesorgt, dass das Vermögen der meisten UniProfiRente-Kundinnen und -Kunden gewachsen ist. Deren Depotbestand ist heute also höher als die Summe der eingezahlten Beträge. Dies verdeutlicht die Stärke der regelbasierten Kapitalanlagestrategie der UniProfiRente, die Union Investment seit 2003 kontinuierlich angepasst hat.

Die Kraft der Zulagen

Wer über 20 Jahre hinweg 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (oder maximal 2.100 Euro jährlich, jeweils abzüglich der Zulagen)2 investiert hat, hat allein durch die Grundzulage insgesamt 3.500 Euro an staatlicher Förderung erhalten. Bei einer Familie mit zwei Kindern kommen über diesen Zeitraum weitere 12.000 Euro an Kinderzulagen hinzu. Diese staatlichen Zulagen fließen direkt in den Vertrag und erhöhen Ihr investiertes Kapital – unabhängig von der aktuellen Marktentwicklung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fondsanlage selbst Marktschwankungen unterliegt und dass Kosten und Gebühren anfallen, die das Ergebnis beeinflussen.

Lassen Sie sich beraten

Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wie es mit Ihrem Riester-Vertrag weitergehen soll. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei Ihrer Raiffeisenbank DreiFranken eG.

Jetzt Termin vereinbaren

Gut zu wissen: Warum sich Abwarten lohnen kann

Sollte Ihr Rentenbeginn in den nächsten 1 bis 3 Jahren bevorstehen, müssen Sie nichts unternehmen. Union Investment wird Sie rechtzeitig vor Beginn der Auszahlphase über die bestehenden Möglichkeiten informieren.

Durch die Reform wird die Auszahlphase flexibler: Sie können entscheiden, ob Sie bei einer lebenslangen Rente bleiben wollen oder einen Auszahlplan wählen möchten, der mit Ihrem 85. Geburtstag endet. Der Unterschied: Für eine lebenslange Rente wird zu Beginn der Auszahlphase eine Versicherungsprämie fällig, die Ihrem Depotvermögen entnommen wird und somit die monatliche Auszahlung reduziert. Dieser Versicherungsbeitrag entfällt bei einem Auszahlplan mit Enddatum. Ihre monatliche Zahlung ist dadurch höher. 

Union Investment informiert Sie rechtzeitig und berechnet Ihnen, wie hoch die beiden Optionen „Lebenslange Rente“ und  „Auszahlplan“ voraussichtlich sein werden. Hier finden Sie alle Details zur Auszahlphase.

FAQ zur Riester-Rente bei Union Investment

Wird die Riester-Förderung abgeschafft?

Nein, die Riester-Förderung bleibt für bestehende Verträge erhalten. Was sich ändert: Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mit der bisherigen Förderstruktur mehr abgeschlossen werden. Für Neuverträge steht dann das Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

Kann ich in die neue Förderung wechseln und trotzdem meinen Vertrag behalten?

Ja, das ist möglich. Ab 2027 können Sie die neue prozentuale Förderstruktur des Altersvorsorgedepots wählen, ohne das Produkt oder den Anbieter zu wechseln. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Ihre Beraterin oder Ihr Berater rechnet das gerne gemeinsam mit Ihnen durch.

Wie sicher ist mein Geld bei Union Investment?

Ihr Riester-Vermögen bei Union Investment gilt als Sondervermögen. Das bedeutet: Es wird getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt und ist im Insolvenzfall geschützt. Außerdem gilt die gesetzliche Beitragsgarantie. Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens die von Ihnen eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich in Rente gehe?

Ab dem 1. Januar 2027 haben Sie neue Möglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Auszahlphase. Sie können sich dann zwischen zwei Modellen entscheiden:

  1. Lebenslange Zahlung durch Fondsauszahlungen bis zum 85. Geburtstag und anschließend Zahlung durch die Versicherung bis zum Lebensende – unabhängig von Ihrer Lebenserwartung. Zu Beginn der Auszahlphase wird die Versicherungsprämie aus dem Depotvermögen abgeführt. Dieses Modell ist ideal, wenn Ihnen eine lebenslange Absicherung besonders wichtig ist.
  2. Der reine Auszahlplan bis 85: Ihr gesamtes angespartes Guthaben wird planmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag an Sie ausgezahlt. Da kein Kapital für eine spätere Versicherung abgezweigt wird, fällt Ihre monatliche Rate in dieser Zeit oft spürbar höher aus. Mit Ihrem 85. Geburtstag enden die Zahlungen aus diesem Vertrag planmäßig.

Sie haben folgende zusätzliche Wahlmöglichkeit: Bei beiden Modellen können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Union Investment informiert Sie rechtzeitig vor Beginn der  Auszahlphase über alle Details, damit Sie ganz in Ruhe die passende Wahl für Ihren Ruhestand treffen können.

Lohnt sich die Riester-Rente auch bei niedrigem Einkommen?

Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen kann die Riester-Rente besonders attraktiv sein. Der Sockelbeitrag beträgt lediglich 60 Euro pro Jahr. Dafür erhalten Geringverdienende die volle Grundzulage von 175 Euro sowie 300 Euro je Kind. Bei zwei Kindern fließen somit jährlich insgesamt 835 Euro in Ihr Depot, obwohl Sie selbst nur 60 Euro pro Jahr einzahlen. Das entspricht einer Förderquote von über 1.200 Prozent. Ein vergleichbares Verhältnis bietet das neue Altersvorsorgedepot in dieser Konstellation nicht.

Ich zahle gerade nicht ein – verliere ich meinen Vertrag?

Nein, keine Sorge, auch ruhende Verträge bleiben bestehen. Das bereits angesparte Kapital bleibt investiert und die Beitragsgarantie gilt für die bis dahin eingezahlten Beträge. Sie können die Besparung jederzeit wieder aufnehmen. Sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Lohnt es sich noch, meinen Riester-Vertrag weiter zu besparen?

In vielen Fällen ja. Solange Sie zulageberechtigt sind, erhalten Sie maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr und maximal 300 Euro pro Jahr und Kind. Das entspricht einer erheblichen Rendite auf Ihre Eigenbeiträge, zusätzlich zur Wertentwicklung am Kapitalmarkt. Ob die Riester-Förderung oder die neue Förderstruktur für das Altersvorsorgedepot für Sie günstiger ist, lässt sich individuell für Sie berechnen.

Kann ich mein Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 ist eine Übertragung möglich. Sie können Ihr gesamtes Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Beachten Sie jedoch, dass das Altersvorsorgedepot mit und ohne Beitragsgarantie angeboten wird. Wenn Sie sich für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie entscheiden, sind Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen nicht mehr abgesichert. Lassen Sie sich deshalb vor einer Übertragung am besten persönlich beraten.

Was verliere ich, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?

Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Nach 20 Jahren Laufzeit können das schnell fünfstellige Beträge sein. Zusätzlich entfällt die Beitragsgarantie, sodass Sie nur den aktuellen Depotwert erhalten, der unter Ihren Einzahlungen liegen kann. Wenn Sie unzufrieden sind oder die Förderstruktur wechseln möchten, ist die förderunschädliche Übertragung ab 2027 in fast jedem Fall der bessere Weg. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem am 08.05.2026 durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetz (Mai 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

1 Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom 8. Mai 2026.

2 Stichtag: 1. März 2026. Quelle: Union Investment.